Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen )- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall) - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Zuständig