Wohnungswesen (Wohnungsansuchen)

Die Anmeldung für eine Gemeindewohnung erfolgt in der Stadtgemeinde, Abteilung VI, bei Florian CEYKA, +43 2232 76323 32.

Führung der Evidenz der Wohnungssuchenden

Erhebungsblatt_Gemeindewohung.pdf herunterladen (0.19 MB)

Sämtliche Agenden der Wohnungsverwaltung (Mietverrechnung, Instandhaltung, Reparaturen,...) hat seit 01.01.2021 die EGW - Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft übernommen. 

Verwaltungsteam der EGW:

Hausverwaltung: Julia WINKLER, +43 1 545 15 67 411, julia.winkler@egw.at 

Wohnungswechsel (Kündigung): Brigitte HIESLEITNER, +43 1 545 15 67 125,  brigitte.hiesleitner@egw.at

Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen der Stadtgemeinde Fischamend
 

1. Nach Abgabe des Erhebungsblattes wird dieses in die Liste der Ansuchenden gereiht. 
2. Die eingehenden Erhebungsblätter werden seitens der Stadtgemeinde dem zuständigen Arbeitskreis zur nächsten Sitzung übergeben (mind. einmal je Monat). Grundsätzlich wird jeder Schriftverkehr mit einem  Eingangsstempel versehen.
3. Die Gemeindewohnungen sind entsprechend der Wohnungsgröße in Gruppen eingeteilt. Die Zuteilung der Ansuchen in die einzelnen Gruppen erfolgt entsprechend der im Erhebungsblatt angeführten Personenanzahl.
4. Der Arbeitskreis bewertet alle Angaben im Erhebungsblatt nach dem gültigen Modell (Bewertungsbogen) und nimmt die Reihung der Ansuchen vor. Demzufolge können sich bestehende Reihungen jederzeit verändern.
5. Bei Abgabe des Ansuchens für eine Gemeindewohnung ist weiters eine Jahreslohnbestätigung (Formular L16) beizubringen, welche jährlich neu einzubringen ist. 
6. Die Punkteermittlung für die Reihung der Ansuchen erfolgt nach einem Bewertungsmodell im Arbeitskreis für die Vergabe von Gemeindewohnungen. In Sonderfällen ist der Arbeitskreis berechtigt einen Vergabevorschlag ohne Berücksichtigung der bestehenden Richtlinien vorzulegen (einstimmig).
7. Als in Fischamend gemeldet im Sinne des Bewerbungsmodelles gelten nur Personen, die seit mindestens 2 Jahren in Fischamend gemeldet sind. Für Personen, die bereits früher einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren in Fischamend gemeldet waren, beträgt die o.a. Frist nur 6 Monate. Sollte gegen den Wohnungswerber in den letzten 5 Jahren seitens der Stadtgemeinde eine Klage eingebracht worden sein, wird das Ansuchen für 3 Jahre zurückgestellt. Schwangere im Besitz eines Mutter-Kind-Passes gelten als Personen mit Kind im Sinne des Bewertungsmodelles.
8. Vor dem Vergabevorschlag werden die Angaben des ausgewählten Wohnungswerbers durch den Arbeitskreis für die Vergabe von Gemeindewohnungen nochmals überprüft. Sollten die vorliegenden Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, wird eine Rückreihung des Wohnungswerbers durchgeführt.
9. Dem ausgewählten Bewerber wird vom Baureferat der Stadtgemeinde eine Besichtigung der betreffenden Wohnung ermöglicht. Über eine mögliche Ablehnung für die vorgeschlagene Wohnung wird ein Aktenvermerk aufgenommen, in welchem die Begründung der Ablehnung angeführt ist.
10. Bei Zusagen des Werbers wird der Vergabevorschlag dem Gemeindevorstand übergeben. Dieser legt ihn dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.
11. Nach Annahme einer Gemeindewohnung kann in der Regel erst nach Ablauf von 3 Jahren wieder um eine Gemeindewohnung angesucht werden.

Zuständig