Sozialhilfe / Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Anträge zur Erlangung einer Sozialhilfe / Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten Sie im Gemeindeamt. Zur Beantragung benötigen Sie folgende Beilagen:
+ Geburtsurkunde
+ Staatsbürgerschaftsnachweis
+ Amtlicher Lichtbildausweis
+ Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
+ Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung (jeweils Rechtskraftvermerk)
+ Sachwalterbeschluss
+ Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung
+ Einkommensnachweise vom(n) AntragstellerIn und von allen unter Punkt 2.a) angeführten Personen, die ein
   Einkommen beziehen (z.B. Lohnbestätigung, AMS-Bestätigung, Einkommensteuerbescheid, Pensionsmitteilung,
   Rentennachweis, Nachweis über Unterhaltsanspruch, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, etc.)
+ Vermögensnachweise (z.B. Girokontoauszüge, Sparbücher, Bausparvertrag)
+ Nachweis über Wohnzuschüsse
+ Nachweis über Familienbeihilfe
+ Nachweis über NÖ Familienhilfe

Zuständig