Hundeabgaben und Hundemarke

Abgabepflichtiger ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist binnen einem Monat nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten.

 

Anmeldung eines Hundes:

Die Anmeldung der Hundeabgabe hat beim Stadtamt Fischamend zu erfolgen. Aufgrund dieser Anmeldung wird eine Hundemarke ausgehändigt. In weiterer Folge wird die Hundeabgabe jährlich von der Gemeinde vorgeschrieben.

 

Abmeldung eines Hundes:

Die Abmeldung kann schriftlich oder persönlich im Stadtamt Fischamend vorgenommen werden. Dabei ist die Hundemarke abzugeben.

 

Höhe der Abgabe: 

Für einen und jeden weiteren Hund                            62,00

Für Nutzhunde                                                               6,54

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential                 110,00

Hundemarke pro Hund                                                   1,98

Rote Hundemarke pro Hund                                          2,33

 

Registrierung der Hunde in der Heimtierdatenbank des Bundes beim Stadtamt Fischamend (es werden diesbezüglich keine Gebühren oder Abgaben eingehoben).

 

Zuständig