Information zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigung Kurzparkzone

Parkscheibe Kurzparkzone

Die Stadtgemeinde Fischamend möchte über die bevorstehende Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die gebührenfreie Kurzparkzone informieren:

Onlineantrag:

Personen, die ihren Antrag für die Ausnahmegenehmigung online gestellt haben (oder beim persönlichen Antrag eine email-Adresse angegeben haben), erhalten rund sechs Wochen vor Ablauf der bestehenden Genehmigung eine Nachricht mit allen Details, welche für die Verlängerung notwendig sind, an die damals angegebene email-Adresse.

Persönlich:

Jene Personen, die eine Ausnahmegenehmigung persönlich im Rathaus oder in der Stadtbibliothek beantragt und dabei keine Email-Adresse angegeben haben, erhalten rechtzeitig schriftlich per Post Informationen, die zur Verlängerung notwendig sind.

Weitere Informationen:

Seit Jänner 2025 kann im Rathaus auch mittels Bankomatkassa bezahlt werden. Die Kosten für zwei Jahre betragen derzeit € 56,70.

Persönlich kann die Ausnahmegenehmigung im Rathaus Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr beantragt werden.

In der Stadtbibliothek (ausschließlich Barzahlung möglich) sind die Anträge Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich.

Für weitere Fragen stehen Florian Ceyka telefonisch unter 02232 76323 DW 32 und Thomas Bäuml DW 33 bzw. per mail unter parken@fischamend.gv.at zur Verfügung.