Eheschließung

Zuständig:
Standesamt Schwechat
Rathausplatz 9, 2320 Schwechat
Tel.: 01/70108-319, 221

Bitte mitbringen (vorher bitte beim Standesamt erkundigen):
+ Amtlichen Lichtbildausweis
+ Geburtenbuchabschrift,
+ Staatsbürgerschaftsnachweis,
+ Heiratsurkunden von Vorehen,
+ Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
+ Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
+ Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
+ Meldenachweise
+ (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach
   Sachlage vorzulegen sein)
+ Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 29,07 und € 58,44, fallweise, bei nicht-österreichischen
   Staatsbürgern, auch darüber.
+ Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16
   Jahren)
+ Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
+ Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Bitte erscheinen Sie nach der Eheschließung am Stadtamt um den Familienstand und Familiennamen im örtlichen und zentralen Melderegister zu berichtigen! Sie erhalten auch gleichzeitig einen neuen Meldezettel.